MHD überschritten

Ein abgelaufenes Aroma oder Liquid ist grundsätzlich nicht gesundheitsschädlich und kann ohne weiteres gedampft werden. Was sich verändern könnte ist lediglich der Geschmack der sich leicht verändert oder abschwächt. Wurde das Aroma oder Liquid fachgerecht gelagert, hält es auch über die 2 bis 3 Jahre darüber hinaus ohne Geschmacksveränderung.

In der Schweiz und der EU muss kein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) deklariert werden. Viele Hersteller machen dies aber trotzdem. Erst ab ca. 5 Jahren nach der Produktion beginnen Aromen und Liquide an Geschmack zu verlieren. Deswegen verkaufen wir diese Aromen und Liquids zu einem stark reduzierten Preis.

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